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18. Corona Bekämpfungsverordnung und Allgemeinverfügung des Kreises

Seit letzter Woche gilt nun die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Der Inhalt dieser Verordnung ist für uns Musikvereine die gleiche wie in der vorangegangenen 17. Verordnung. Dieshalb ergeben sich für uns dort keine Änderungen. Die Übersendung des Textes erspare ich mir deshalb. Wenn Sie diese Verordnung lesen möchten, so können sie dies unter www.rlp.de gerne tun. Die Verodnung gilt nun bis zum 11. April 2021.

Neu hingegen und auch maßgebend für uns Musikvereine ist jedoch die neue Allgemeinverfügung des Landkreis Birkenfeld, die ab sofort bis zum 11. April für uns alle maßgeblich gilt. Daran ist geregelt, dass jeglicher Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur untersagt ist. Die Allgemeinverfügung ist in der Anlage beigefügt. Dies bedeutet auch, dass die Proben mit Jugendlichen unter 14 Jahren mit bis zu 20 Teilnehmern im Freien ab sofort ebenfalls nicht mehr gestattet sind. Analog wie an den Weihnachtsfeiertagen 2020 gilt, dass eine Mitwirkung von Blasinstrumenten in den Ostergottesdiensten nicht erlaubt ist (18. Corona-Bekämpfungsverordnung).

 

Corona-Bekämpfungsverordnung

17. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.

Kurzfassung: Im Gegensatz zu den bisherigen Verordnungen gibt es nun Veränderungen: Die neue Corona-VO lässt zwar Blasmusik im Freien zu. Praktisch umsetzbar sind die Regelungen für uns Musikvereine zum allergrößten Teil jedoch überhaupt nicht. Unterricht: Für Unterricht der Musikschulen gelten besondere Regelungen. Hierüber informiert die jeweilige Musikschule. Laienmusik/Ensemble: Ein Probenbetrieb ist nur im Freien unter Beachtung der Kontaktbegrenzung erlaubt (§ 15), also höchstens zwei Haushalte mit maximal fünf Personen, wobei Kinder bis zum Alter von 14 Jahren nicht mitgezählt werden. Proben von Kinder und Jugendlichen Proben sind im Freien nur bis max. 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren und einer erwachsenen Person erlaubt. Die Kontaktdaten sind zu erfassen (§ 15). Auftritte: Öffentliche Auftritte jeglicher Form sind untersagt (§ 15). Zusätzlich zu beachten ist das Hygienekonzept Musik (Abstände, Kontakterfassung, feste Sitzordnung usw)

> Download Corona-Bekämpfungsverordnung



Corona-Infobrief

Sehr geehrte Mitglieder des Landesmusikrats,

mit diesem Corona-Infobrief möchten wir Sie über die Regelungen zur Musik informieren, wie sie in der 17. Coronabekämpfungsverordnung des Landes (17. CoBeLVO) gefasst wurden. Die Verordnung tritt am Montag, den 8. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 28. März 2021.

Die einzelnen Bereiche werden in der Reihenfolge aufgelistet, wie sie in der 17. CoBeLVO aufgeführt werden:

1. Musik im Gottesdienst

  • Gemeinde- und Chorgesang ist untersagt (§ 3 Abs. 1, Satz 2)
  • Der Einsatz von Instrumenten ohne verstärkten Aerosolausstoß ist zulässig (§ 3 Abs. 1, Satz 4)

2. Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen

  • Der Musikunterricht an allgemeinbildenden Schulen wird geregelt über den "Hygieneplan für Schulen in Rheinland-Pfalz" und dem "Leitfaden für musikpraktisches Arbeiten an der Schule" (§ 12 Abs. 1, Satz 2) 

3. Außerschulischer Musikunterricht

  • Musikunterricht ist als Einzelunterricht in Präsenzform im Innenraum nur für Tätigkeiten zulässig, die nicht zu einem erhöhten Aerosolausstoß führen (§ 14 Abs. 6, Satz 1 und 2)
  • Musikunterricht als Einzelunterricht in Präsenzform für Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß (Blasinstrumente, Gesang) darf nur im Freien stattfinden (§ 14 Abs. 6, Satz 3)
  • Gruppenunterricht von bis zu 20 Kindern (bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrkraft) ist im Freien gestattet (§ 14 Abs. 6, Satz 4 und 5) unter Beachtung 
    • des Abstandsgebots, also 1,5 Metern
    • der Maskenpflicht
    • der Kontakterfassung.

4. Professionelle Musik

  • Theater, Konzerthäuser etc. sind geschlossen (§ 15 Abs. 1, Satz 1)
  • Der Probenbetrieb sowie Aufführungen ohne Publikum zur Aufzeichnung oder Übertragung sind zulässig (§ 15 Abs. 3, Satz 1) 
    • Dabei kann der Mindestabstand von 1,5 Metern unterschritten werden, wenn es sich um nicht verstärkt aerosolausstoßende Tätikgeiten handelt (§ 15, Abs. 3, Satz 2)
    • Verstärkt aerosolausstoßende Tätigkeiten sollen möglichst im Freien stattfinden (§ 15 Abs. 3, Satz 3)

5. Laienmusik

  • Der Probenbetrieb ist nur im Freien unter Beachtung der Kontaktbegrenzung erlaubt (§ 15 Abs. 2, Satz 1), also höchstens 2 Haushalte mit maximal 5 Personen, wobei Kinder bis einschließlich 14 Jahre nicht mitgezählt werden. Als ein Hausstand gelten dabei auch (Ehe-)Paare.
  • Probe von Gruppen im Freien ist nur für bis zu 20 Kinder bis einschließlich 14 Jahren und einer erwachsenen Person erlaubt, es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung (§ 15 Abs. 2, Satz 2)
  • Das Konzertieren und öffentliche Auftritte in jeglicher Form sind untersagt (§ 15 Abs. 2, Satz 4)

Für die Musik wird derzeit noch ein Hygienekonzept entwickelt, welches auf Grundlage der 17. CoBeLVO angewendet werden muss. Zum Zeitpunkt dieses Corona-Infobriefs ist das Hygienekonzept noch nicht einsehbar. Es wird veröffentlicht unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ 

 

Neustart-Projektförderung der Amateurmusik

Sehr gehrte Mitglieder des Landesmusikrats,

mit diesem Infobrief möchten wir Sie über Aktuelles zur Corona-Situation im Kulturbereich informieren.

  1. NEUSTART AMATEURMUSIK: Antragsstellung möglich
  2. Pressemitteilung des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz zu den Bund-Länder-Beschlüssen vom 3. März 2021

1. NEUSTART AMATEURMUSIK: Antragsstellung möglich

Musikensembles aus dem Bereich der Amateurmusik können sich beim Bundesverband Musik und Orchester (BMCO) mit einem NEUSTART-Projekt um eine Förderung von 2.000 bis max. 10.000 Euro bewerbenGefördert werden Vorhaben, die in Pandemiezeiten ermutigend und beispielgebend für andere Ensembles wirken. Ziel der Projektförderung ist die Wiederbelebung der amateurmusikalischen Arbeit, insbesondere des Proben- und Konzertbetriebs. Alle Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, um als Beispiel zu dienen.

Optional kann die Förderung einer Zukunftswerkstatt beantragt werden. Das Angebot der Zukunftswerkstatt richtet sich an Chöre und Orchester, die durch den langen Lockdown bspw. von massivem Mitgliederschwund betroffen oder krisenbedingt nicht in der Lage sind, antragsreife Projektideen einzureichen. Im Rahmen eines moderierten Tages-Workshops können Ensembles mit methodisch geschulten Trainer*innen gezielt an Lösungsstrategien für den musikalischen Wiedereinstieg arbeiten.

Antragsberechtigt sind alle Ensembles der Amateurmusik bzw. deren Träger, die in den Jahren 2018 und 2019 regelmäßig aktiv tätig waren. Auch ein Kreis- oder Bezirksverband kann für einen Verbund seiner Mitgliedsensembles eine Zukunftswerkstatt beantragen. Die Antragstellung ist vom 3. März 2021 bis zum 31. März 2021 möglich. Förderfähig sind z.B. Honorare, Sachausgaben (Mieten u.a.) oder auch Investitionen in technisches Equipment, das für die Umsetzung von projektspezifischen Hygienekonzepten benötigt wird (max. 20% der Gesamtförderung).

Die Antragsformulare und Förderrichtlinien zum Programm NEUSTART AMATEURMUSIK sowie ausführliche FAQ sind veröffentlicht unter www.bundesmusikverband.de/neustart.

 

2. Pressemitteilung des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz zu den Bund-Länder-Beschlüssen vom 3. März 2021

Zu den Bund-Länder-Beschlüssen bezüglich der Lockerungen in der Corona-Pandemie hat der Landesmusikrat heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, die auf die Benachteiligung der Musik aufmerksam macht. Sie finden den gesamten Text der Pressemitteilung in der Anlage.

Peter Stieber                                    Etienne Emard
Präsident                                          Geschäftsführer

Pressemitteilung Landesmusikrat

Mainz, 4. März 2021

UND WO BLEIBT DIE MUSIK?
Lockerungen in der Corona-Pandemie
Nach dem Bund-Länder-Treffen am 3. März 2021 wurde ein detailliertes Szenario für
mögliche Lockerungen in einem mehrstufigen Plan entwickelt. In dem vorliegenden
Bund-Länder-Beschluss findet sich das Wort „Sport“ ganze zwölf Mal. Die Musik geht
dabei leer aus...

> Download Pressemitteilung



Proben im Freien: Versicherung

Sehr geehrte Damen und Herren, 
aufgrund verstärkter Anfragen aus den Musikvereinigungen nahm der stellv. Präsident Norbert Sartoris Rücksprache mit der SparkassenVersicherung in Stuttgart. 

Folgendes wurde versicherungstechnisch geklärt:

  • Was das Proben im Freien betrifft, so gilt die Vereinshaftpflicht uneingeschränkt genauso wie in den Proberäumen.
  • Was die Verstöße gegen die Hygieneverordnung betrifft, die daraus resultierenden Strafen sind natürlich in der Vermögenshaftpflicht-VS nicht abgedeckt.

Eine Handlungsempfehlung für das Proben kann der Landesmusikverband RP nicht an die Vereine geben. Hier gilt generell die Hygieneverordnung des Landes RLP.




Hygienekonzept

Das Hygienekonzept finden Sie hier: https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/10._Bekaempfungsverordnung/2020_06_18_Hygienekonzept_Blasorchester.pdf



Corona-Pandemie; Wiederaufnahme des Probebetriebs für Musikvereine vom 22.05.2020

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Musikerinnen und Musiker,

unser Präsident Achim Hallerbach hat sich mit dem in der Anlage beigefügten Schreiben nebst Anlage an die Staatsminister Prof. Konrad Wolf (Kultur) und Sabine Bätzing-Lichtenthäler (Gesundheit) gewandt und sich für die Notwendigkeit eines zeitnahen Wiedereinstiegs in die Probenarbeit ausgesprochen
Sobald eine Antwort vorliegt, werden wir entsprechend informieren.

> Download Hygienekonzept
> Download Schreiben Kulturminister Wolf

 

Neue Corona-Bekämpfungsordnung vom 22.05.2020

An alle Mitgliedsvereine!

Aus aktuellem Anlass verweise ich nochmals auf meine Mitteilung vom 18. Mai 2020.
Die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung ist derzeit noch aktuell und gilt (vorerst) bis zum 26. Mai 2020.
Danach sind Zusammenkünfte in Vereinen und Veranstaltungen jeglicher Art verboten (siehe § 3 und 4 der Verordnung).
Das Musizieren vom Balkon (alleine/im Familienverband/Menschen aus zwei Haushalten) ist durchaus erlaubt, jedoch ist das Zusammentreffen von Musikern/Musikerinnen an einem bestimmten Ort, um ein paar Stücke zu spielen, nicht erlaubt. Vorsicht auch,  wenn es dann auch noch in der Presse veröffentlicht wird.
Ein Vorstand handelt damit ordnungswidrig und es kann durch die Ordnungsbehörde ein Bußgeld verhängt werden.

Auch wenn es noch so schwerfällt und uns allen die Corona-Pandemie ziemlich auf die Nerven geht - leider ist es noch nicht anders. Bitte habt Geduld!!
Dies soll niemand den Spass am Musizieren verderben aber der Hinweis kann euch vor einem Bußgeld bewahren.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Bußmann


PRESSEMITTEILUNG Landesmusikrat Rheinland-Pfalz vom 18.05.2020

ENDLICH LICHT AM HORIZONT
Landesmusikrat Rheinland-Pfalz begrüßt die geplanten Lockerungen der Coronamaßnahmen seitens der Landesregierung sowie der Kulturministerkonferenz und macht sich für musikalische Angebote unter Berücksichtigung von Hygienekonzepten stark

Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz, Dachverband für mehr als 500.000 musizierende Menschen in Rheinland-Pfalz, begrüßt die geplanten Lockerungen der Coronamaßnahmen insbesondere im Bereich der Veranstaltungen. Der Notwendigkeit, Proben in tausenden Laienmusikvereinen sowie Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen und Musikschulen durchführen zu können, gilt unter Berücksichtigung gesundheitlicher Maßnahmen das besondere Augenmerk des Landesmusikrats. 

Hierzu Landesmusikrats-Präsident Peter Stieber: „Die Lockerungen sind begrüßenswert und wir hoffen sehr, dass nun die Fachkompetenz der Verbände einbezogen wird, sodass Sicherheitskonzepte entwickelt werden, um das musikalische Leben in Rheinland-Pfalz wieder in Gang zu bringen und das gemeinsame Musizieren zu ermöglichen. Gerade für die ca. 4.000 Chöre und instrumentalen Musikvereine sowie Bands aus Rock, Pop und Jazz müssen Proben wieder durchführbar werden. Die Situation des Stillstands ist für alle Musizierenden im Land unerträglich. Zahlreiche Handlungsempfehlungen liegen dem Landesmusikrat vor und wir hoffen sehr, diese nun mit den zuständigen Ministerien zu diskutieren und dann verbindlich verabschieden zu können.“

Auch die Situation der musikalischen Ausbildung muss sich verbessern. Hierzu Stieber weiter: „In den vergangenen Jahren haben wir gemeinsam mit dem Bundesverband Musikunterricht (BMU) und zahlreichen anderen Partnern schrittweise den praktischen Musikunterricht an den allgemeinbildenden Schulen verbessern können. Die Corona-Pandemie zwingt die Lehrerinnen und Lehrer zurück zum theoretischen Frontalunterricht, dem der Aspekt des praktischen Musizierens fehlt. Auch hier müssen klare Regeln entstehen, wie das gemeinsame Singen und das Ensemblespiel wieder aufzunehmen sind und die zahlreichen Kooperationen mit außerschulischen Partnern – also Musikschulen, Blasorchestern und Chören – wieder aktiviert werden können. Die kommunalen und privaten Musikschulen müssen bei Fragen zum Ensemblespiel, der musikalischen Früherziehung und vielem mehr in den dringend erforderlichen Dialog zwischen Ministerien und Verbänden eingebunden werden.“

> Download Pressemitteilung

 

Neue Corona-Bekämpfungsordnung 18.05.2020

An alle Mitgliedsvereine!

Ab heute, 18. Mai 2020, gilt die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz. Weiterhin sind laut § 3 Abs. 1 Nr. 2 Zusammenkünfte in Vereinen untersagt. Ausgenommen davon sind diverse Sportveranstaltungen im Freien und Veranstaltungen mit Profisportlern. Nach § 4 sind Veranstaltungen jeglicher Art untersagt. Insoweit hat sich zu den verhergehenden Verordnungen für uns Musikvereine und Orchester nichts verändert. Die Verordnung ersetzt die bisher gültige 6. CoBeLVO. Die neue Verordnung gilt bis einschließlich 26. Mai 2020.

Das bedeutet bis 26. Mai weiterhin keinen Probebetrieb und keine Auftritte für unsere Orchester und Vereine. Verstöße dagegen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt werden. Ausnahmen gibt es für die Musikschulen. Dort können in eingeschränktem Umfang Einzelunterrichte unter strengen Hygienevorschriften stattfinden. Unsere Kreismusikschule verfährt schon nach dem neuen Modell.

Angekündigt ist, dass ab dem 27. Mai ein neuer Stufenplan in Kraft treten soll, nach dem zunächst Veranstaltungen im Freien bis zu 100 Personen und ab dem 10. Juni Veranstaltungen im Innenbereich mit bis zu 75 Personen möglich sein sollen. Inwieweit hierbei die Musikvereine und Orchester dabei sein können, wird derzeit in den zuständigen Ministerien geprüft. Es gibt mittlerweile einige verlässliche Untersuchungen zur Verbreitung der sogenannten Aerosolwolken bei Musikern und Sängern. Verbände, wie der Landesmusikverband oder der Landesmusikrat und auch unser Präsident Hans-Jürgen Noss sind bereits bei den zuständigen Ministerien vorstellig geworden, um auch für uns Musikvereine und Orchester den Probe- und Spielbetrieb wieder zuzulassen.

Es bleibt die Neuregelung nach dem 27. Mai abzuwarten.

Ich denke, dieses Thema wird uns noch einige weitere Monate begleiten.

Mit freundlichen Grüßen und bleibt gesund
Georg Bußmann


Info des Landesmusikverbandes Rheinland-Pfalz 14.05.2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Musikfreunde,

die Corona-Pandemie hat uns leider seit März fest im Griff. Bis zum heutigen Tag gibt es weiterhin zahlreiche Einschränkungen im sozialen Miteinander. Aktuell ist der Probebetrieb in Musikvereinen und Chören weiterhin untersagt. 

Zwischenzeitlich haben Musikerinnen und Musiker, Musikvereine, Musikverbände und Institutionen unterschiedlichste Hygienekonzepte erarbeitet und teilweise uns vorgelegt.

Für dieses ganz besondere Engagement danke ich Ihnen im Namen des Präsidiums recht herzlich. Es zeigt das große Engagement und die Verbundenheit zur Wiederaufnahme des Probebetriebes und der Vereinsarbeit in unseren musiktreibenden Vereinen.

Weder der Landesmusikverband noch der Landesmusikrat können Lockerungen in Verbindung mit Hygienekonzepten veranlassen. Derzeit gilt in Rheinland-Pfalz die 6. Corona-Bekämpfungsverordnung. Die Landesregierung steht hier in der Verantwortung, jede Woche die Lage der Infektionsausbreitung neu zu bewerten und daraus entsprechende Lockerungsmaßnahmen festzulegen. Dies ist mit einer hohen Verantwortung verbunden, da nicht jede Bürgerin/jeder Bürger von den kontaktreduzierenden Massnahmen begeistert ist und die Einhaltung stringent beachtet. Deshalb ist für uns alle entscheidend, wie sich in den kommenden Wochen das Infektionsgeschehen entwickelt. Wie entwickeln sich die Infektionszahlen in den Schulen, in den Unternehmen, im Gastrobereich usw. 

Auf dieser Basis muss die Landesregierung dann auch festlegen, wann sie uns Musikvereinen den Probebetrieb wieder ermöglicht - unter Berücksichtigung eines Hygienekonzeptes. Auch die heute von der Landesregierung verkündeten Lockerungen bringen für unsere musikalische Arbeit in den Vereinen keine Perspektive. 

Wir als Landesmusikverband sind gemeinsam mit dem Landesmusikrat und den anderen Verbänden darum bemüht, eine stufenweise Möglichkeit der Wiederaufnahme des Probebetriebes durch ein abgestimmtes Hygienekonzept zu ermöglichen. Hierzu sind wir auch in Abstimmung mit anderen Ländern und können berichten, dass in Berlin die Vorstände der 7 großen Profi-Orchester gemeinsam mit dem Institut für Pandemie der Charité eine Arbeitsgruppe gebildet hat und zu dieser Thematik demnächst etwas veröffentlichen wird. Auch die Deutsche Gesellschaft für Musikergesundheit und Musikpsychologie arbeitet an einer Handreichung und es laufen Untersuchungen bei den Bamberger Sinfonikern. Ziel der Untersuchungen ist es zu erforschen, welches Infektionsrisiko beim gemeinsamen Musizieren entsteht.

Hierzu möchten wir Sie auch auf folgenden dramatischen Beitrag des NDR hinweisen: https://www.ndr.de/kultur/musik/Wie-riskant-ist-Chorsingen-in-Zeiten-von-Corona,coronasingen100.html?fbclid=IwAR3eMbTvXGEj2UPakajDd7XVRsMnRmzQU7DiUGb0fFiUXHvYGe5peY37Dlw

Der Landesmusikverband hat heute den zuständigen Kulturminister Professor Dr. Konrad Wolf angeschrieben und vor dem Hintergrund der neuen Entscheidungen der Landesregierung, um eine zeitnahe Aufnahme der Probearbeit gebeten. Dazu haben wir unter anderem das Hygienekonzept des Kreismusikverbandes Westerwald beigefügt und um Berücksichtigung gebeten.

Wir bitten Sie weiterhin um Geduld. Weder der Landesmusikverband noch der Landesmusikrat können an den landesgesetzlichen Vorgaben vorbei Einzelentscheidungen treffen.

Wir alle, insbesondere unsere Vereine vor Ort, tragen eine hohe Verantwortung. Sollten positive Coronafälle während des Probebetriebes eintreten, dann könnten uns wieder erhebliche kontaktreduzierende Maßnahmen drohen. Dies bitten wir ebenfalls zu berücksichtigen.

Herzliche Grüße - und bleiben Sie gesund

Achim Hallerbach, Präsident                                
Gordon Schnieder, stellv. Präsident



Corona-Bekämpfungsverordnung 11.05.2020

An alle Mitgliedsvereine!

hier noch der Link zum vollständigen Text der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung zum Nachlesen:

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/6._CoBeLVO_.pdf

Unser Präsident Hans-Jürgen Noss weist auf die Auslegungshilfe zur CoBeLVO hin:
nachfolgend übersende ich Links zur Auslegungshilfe zur 6. CoBeLVO sowie zu aktualisierten Auslegungshilfen zur Mund-Nasen-Bedeckung und zur Bemessung der Geldbuße zur Information.

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Auslegungshilfe_zur_sechsten_Corona-Bekaempfungsverordnung_Rheinland-Pfalz_Stand_11.05.2020.pdf

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Auslegungshilfe_zur_Mund-Nasen-Bedeckung_Stand_11.05.2020.pdf

https://corona.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Corona/Auslegungshinweise_fuer_die_Bemessung_der_Geldbusse_nach_Paragraph_15_der_Sechsten_Corona-Bekaempfungsverordnung.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Georg Bußmann



LMV-Rundschreiben "Soforthilfen für unsere Vereine" 10.05.2020

An alle Kreismusikverbände mit der Bitte um zeitnahe Weiterleitung an die Musikvereinigungen
nachrichtlich: LMV-Präsidium und LMJ-Vorstand

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Musikerinnen und Musiker,

in Rheinland-Pfalz wurde nunmehr u.a. ein Sonderhilfsprogramm für kulturelle Vereine aufgelegt. Nach einer ersten Einschätzung wird dieses Programm aber für eine Vielzahl unserer Musikvereine nicht greifen. Um mir ein besseres Bild der Situation machen und ggf. weitere Forderungen hieraus ableiten zu können, darf ich Sie und Euch herzlich bitten, die nachfolgenden Fragen zeitnah zu beantworten und die Antworten der Geschäftsstelle zuzumailen.

Für weitere Rückfragen stehe ich gerne auch fernmündlich unter 0151 / 266 251 91 zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Gordon Schnieder MdL
Stv. Präsident
Landesmusikverband RLP

Fragenkatalog:

Welche Einnahmeausfälle treten vor Ort wegen fehlender Auftritte und Vereinsfestivitäten auf?
Wie notwendig sind diese Einnahmen zur Finanzierung der laufenden Vereinstätigkeit?
Gibt es weitere finanzielle Unterstützung z.B. durch Spenden oder ist auch hier ein Einbruch zu verzeichnen?
In welcher Höhe liegen monatliche Zahlungsverpflichtungen für Räume, Instandhaltungsmaßnahmen, Projekt- und Veranstaltungskosten, Aufwendungen für Dirigenten und Musiker, Versicherungen, sonstige laufende Kosten, etc. vor?
Kommt der Verein Corona bedingt in finanzielle Schieflage aufgrund fehlender Einnahmen bei weiterhin laufenden Kosten?
Kann die angespannte Finanzsituation durch die Auflösung von Rücklagen verbessert werden?
Für welche Zwecke wurden steuerliche Rücklagen gebildet (Anschaffung Instrumente, Noten, Instandhaltung Probenraum, o.Ä.)?
Wie ist die Aufteilung in % zwischen „Freier Rücklage“ und „Zweckgebundenen Rücklagen“?



Antrag Hilfsprogramme 04.05.2020

Wichtige Info zum 6-Punkte-Plan der Landesregierung von Rheinland-Pfalz bezüglich eines "Hilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie". Falls Ihr Verein davon betroffen ist, das Antragsformular müsste ab heute im Interet verfügbar sein.

> Download



5. Corona-Bekämpfungsverordnung 04.05.2020

An alle Mitgliedsvereine!

Beigefügt übersende ich die 5. Corona-Bekämpfungsverordnung zur Kenntnis an alle Vorsitzenden und Vorstandsmitglieder unserer Mitgliedsvereine. Diese Verordnung gilt vorerst bis zum 17. Mai 2020. 

Danach sind alle Zusammenkünfte in Vereinen (§ 2) und die Durchführung von Veranstaltungen (§ 3) jeglicher Art untersagt. Zuwiderhandlungen werden als Ordnungswidrigkeit geahndet und können ein Bußgeld nach sich ziehen. Das bisherige Kontaktverbot gilt vorerst ebenfalls weiter. 

Das bedeutet, auch weiterhin ist keinerlei Probenbetrieb und keine Auftritte in unseren Musikvereinen erlaubt. 

Die Musikschulen (nicht die Musikvereine) dürfen ab heute Unterrichtsangebote anbieten, wenn nicht mehr als drei Personen im Raum sind. Falls sie Schüler aus ihrem Verein in der Kreismusikschule Birkenfeld haben (oder einer anderen Musikschule), dann warten sie bitte die Regelungen der Musikschulen ab. 

Mit freundlichen Grüßen
Georg Bußmann

> Download


Risikoeinschätzung Probenbetrieb Orchester 29.04.2020

An alle Mitgliedsvereine! 

Die folgende wichtige Info ist für die Vorstände und die Dirigenten in den Mitgliedsvereinen bestimmt. Bitte leiten sie die Info an diese Personengruppe weiter. 

Beigefügt übersende ich Ihnen eine Risikoeinschätzung zweier Professoren des Freiburger Instituts für Musikermedizin. Dort wird eine erste Einschätzung zu Corona-Infektionen im Bereich Musik (Bläser und Gesang) gegeben.
Noch gelten Abstandsverordnung und Verbot von Vereinszusammenkünften. Es ist noch nicht klar, wann und wie diese Beschränkungen gelockert werden.
Die beigefügte Risikoeinschätzung kann für uns Musikvereine/Musikschule ein erster Hinweis für zukünftige Probendurchführungen/Unterricht sein. Folgen sie bitte dem beigefügten Link.
Bitte beachten sie, dass die Expertise nur eine Momentaufnahme der derzeitigen Situation ist. Bitte studieren sie die Risikoeinschätzung gründlich.

Folgende Schwerpunkte hat die Expertise:
- Alle Musiker sollten stetig darauf achten, bei vorhandenen Symptomen Kontakt mit anderen zu vermeiden
- Verbreitung der Viren über Aerosole durch die Luft und kontaminierte Oberflächen
- Atemströme, Schleimproduktion bei Musikern
- Vergrößerung der Abstandsregelungen bei Bläsern auf 3 bis 5 Meter
- Bildung von Kondenswasser bei Bläsern als potenzielle Virenverbreitung
- Verlegung von Proben ins Freie
- Orchesterproben bis auf weiteres evtl unterlassen
  
https://www.mh-freiburg.de/hochschule/covid-19-corona/risikoeinschaetzung/ 
 

Bitte warten sie trotzdem in den Vereinen die neuen Regelungen ab dem 6. Mai ab. Vielleicht erfahren wir dann bereits, wie es auch für uns Musikvereine weitergehen kann. Jedoch sollten wir die in der Expertise erwähnten Risiken mit in unsere Planung einbeziehen.

Mit freundlichen Grüßen
Georg Bußmann


Auftritte in Corona-Zeiten 27.04.2020

An alle Mitgliedsvereine im KMV Birkenfeld! 

Zur Zeit ruhen alle Proben und Auftritte in unseren Musikvereinen. Offizielle Grundlage dazu ist die derzeit noch gültige „vierte Corona-Bekämpfungsverordnung“ des Landes Rheinland-Pfalz. Dort ist im § 2 festgelegt, dass Zusammenkünfte in Vereinen untersagt sind und im § 3, dass Veranstaltungen jeglicher Art untersagt sind. Diese Verordnung gilt noch bis einschließlich 6. Mai 2020. Wie ist nach dem 6. Mai weitergehen wird, steht derzeit noch nicht fest. Hier müssen wir die Nachfolgeregelung abwarten. 

Demzufolge sind alle Aktivitäten unserer Vereine derzeit nicht gestattet. 

Ausgenommen davon ist allerdings das sonntägliche Spiel um 18 Uhr vom Balkon/Fenster etc., da es keine Vereinsaktivität ist und keine Veranstaltung. 
Ebenso ist ausgenommen, die vom Kreismusikverband geplante Veranstaltung am 02. Mai, bei denen wir in maximal Triobesetzung in Altenpflegeeinrichtungen musizieren möchten. Hier hat der Landrat explizit zugestimmt und dies stellt ein ehrenamtliches Engagement zur Versorgung der Bevölkerung dar, das laut § 4 der Verordnung gestattet. 
Ist. Zu dem treten dabei die Vereine offiziell nicht in Erscheinung, da es kleine Solo- bis Triobesetzugen sind. 

In den sozialen Medien tauchen jedoch immer öfter Treffen von Musikvereinen mit Pkws oder anderen Möglichkeiten auf, die dann ein Ständchen auf der Wiese spielen oder ähnliches beschreiben. Auch sind dem KMV-Vorstand mündliche Anfrage nach Auftritten, Platzkonzerten etc bekannt geworden. . 

vor der Durchführung einer solchen oder vergleichbaren Veranstaltungen können wir euch derzeit nur warnen. Nicht nur, dass man u. U. Die bestehenden Abstandsregeln verletzen würde. In einem solchen Fall wäre es eine z.zt. Nicht gestattete Veranstaltung, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. in einem solchen Fall könnte der Vorsitzende mit einer Geldbuße belegt werden. 

Die Landesmusikjugend hat diesbezüglich eine Info herausgegeben, die wir euch als Anlage zur Verfügung stellen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Georg Bußmann 


LMJ Schulung

Jugendleiter/in Schulung in 2 Modulen 2020
Modul 1: 16. - 20. Februar 2020

> Flyer Jugendleiter Schulung



Fotowettbewerb

Fotografiere bewegende Bilder von musizierenden Kindern und Jugendlichen. Einsendeschluss: 31. Januar 2020

> Flyer Fotowettbewerb



Kulturbüro Rheinland-Pfalz

Weitere Infos: www.kulturseminare.de

Kultur & Management

Mo. 25.03.2019, Pforzheim (noch 4 Plätze frei)
> Grundlagen der Veranstaltungstechnik

Di. 26.03.2019, Koblenz (noch 5 Plätze frei)
> Grafik: Programmhefte und Flyer attraktiv gestalten

Mi. 27.03.2019, Karlsruhe
> Akquise leicht gemacht

Di./Mi. 02./03.04.2019, Neuwied (ausgebucht, Warteliste)
> Mitarbeiterführung

Do. 04.04.2019, Koblenz
> Knigge für den Berufsalltag

Di. 09.04.2019, Koblenz (ausgebucht, Warteliste)
> Veranstaltungsmanagement von A bis Z

Mi./Do. 10./11.04.2019, Klingenmünster (bei Landau)
> Sponsoring und Fundraising

Di. 30.04.2019, Karlsruhe
> Das Kulturmarketingkonzept

Mi. 08.05.2019, Koblenz
> Systematische Einführung in das Zuwendungsrecht

Mi./Do. 15./16.05.2019, Koblenz
> Ich stelle ein – Professionelle Gesprächsführung im Jobinterview


netzwärts-Seminare zur Medienbildung

Bitte melden Sie sich für die netzwärts-Seminare auf https://www.netzwaerts.org an.

Do. 04. April 2019, Bochum
Fake News und Hate Speech – Falschmeldungen enttarnen, Gegenrede produzieren und Konflikte lösen im World Wide Web

Mo. 08. April 2019, Hamburg
Creative Gaming – Mit Spielen spielen!

Do. 11. April 2019, Mainz (ausgebucht, Warteliste)
UPDATE Medienrecht Von Selfies, Hoaxes & Privacy

Di. 14. Mai 2019, Ludwigshafen
Medienkompetenz für Gleichheit, Toleranz und Demokratie

Do. 16. Mai 2019, Berlin
Offene Daten und digitale Beteiligung in der Jugendarbeit

Fr. 17. Mai 2019, Berlin
Der netzwärts Methodenpool - Thema Audio



DIRIGENTENAUSBILDUNG KOMPAKT!

DER DEUTSCHEN DIRIGENTEN-AKADEMIE 21.05. BIS 26.05.2019
89297 ROGGENBURG (KLOSTER ROGGENBURG)

Das Seminar "Dirigentenausbildung Kompakt!“ der Deutschen Dirigenten-Akademie ermöglicht in nur 5 1/2 Tagen eine hochwertige, kompakte und nachhaltige Möglichkeit der Aus- und Weiterbildung als Dirigent von Amateurblasorchestern. Hierbei verbindet die "Dirigentenausbildung Kompakt!“ die Inhalte der Einzelseminare - Dirigieren - Orchesterklangschulung - Werkerarbeitung & Werkinterpretation - Pädagogik der Amateurorchesterleitung zu einem intensiven Kompaktseminar.

VORAUSSETZUNGEN:
Das Seminar richtet sich an alle Amateurorchesterdirigenten und stellvertretende Dirigenten, Jugendorchesterdirigenten, Registerführer, Anfänger und Fortgeschrittene. Dirigentische Voraussetzungen zur Teilnahme gibt es nicht.

TERMIN:
21.05.2019 - 26.05.2019, Di. 13.00 Uhr – So. 16.30 Uhr

ORT:
Kloster Roggenburg Zentrum für Familie, Umwelt und Kultur Klosterstraße 3, 89297 Roggenburg

DOZENT:
Prof. Peter Vierneisel

SEMINARKOSTEN:
810,00 Euro (44 Std. reine Seminarzeit inkl. Seminarunterlagen, DDA-Dirigentenbuch, DDA-Bildungsportfolio und zwei Lehrorchesterpraxisphasen)

KOSTEN VERPFLEGUNG:
220,00 Euro (Vollpension inkl. Frühstück, Mittagessen, Kaffee und Kuchen, Abendessen)

KOSTEN UNTERKUNFT:
230,00 Euro (5 Übernachtungen im Einzelzimmer im Bildungszentrum), 75,00 Euro (Einmalige Tagesgastpauschale für z.B. Seminarraum, ohne Übernachtung und Frühstück)

KONTAKT:
Deutsche Dirigenten-Akademie
Buxacher Str. 30, D-87700 Memmingen .
E-Mail: info@deutschedirigentenakademie.de
Anmeldung zum Seminar unter: www.deutschedirigentenakademie.de/seminare/



Kaleidoskop: Musikalische Angebote für Jugendliche

Termin: 11./12. Januar 2020
Welche musikalischen Angebote sprechen Jugendliche an – insbesondere solche, die bisher wenig oder gar keinen Zugang zu musikalischen Aktivitäten hatten? Ob Musik-App, Community Music oder Soundpainting: Mit unserer Netzwerkveranstaltung schaffen wir ein Forum für die Präsentation gelungener Projekte und den Austausch untereinander, um mit Ihnen und den eingeladenen Expert*innen zu diskutieren und neue Ideen zu entwickeln!

Gerne möchten wir Ihre abgeschlossenen oder laufenden Projekte für Jugendliche in einer Ausstellung während der Veranstaltung präsentieren: Schicken Sie uns dafür eine kurze Beschreibung Ihres Projekts mit einigen Bildern an alumni@bundesakademie-trossingen.de! Unter dieser Adresse können Sie sich ebenfalls gerne bereits für die Teilnahme vormerken lassen. Die Ausschreibung mit einem detaillierten Programm finden Sie ab Herbst auf unserer Website.

Aktuelle Projektausschreibung Im Rahmen der Netzwerkveranstaltung schreiben wir eine Projektbegleitung zum Thema „Musik mit Jugendlichen“ aus. Die ausgewählte Projektidee wird von der Bundesakademie fachlich und medial unterstützt. Weitere Informationen zur Bewerbung finden Sie ab Sommer auf unserer Website.


Ausleihen erwünscht

Ihr plant ein Projekt und seid auf Suche nach Material! Dann können wir Euch vielleicht helfen.

Die Kreismusikjugend hat im Laufe der letzten Jahre einige (außer)musikalische Materialien angeschafft, die wir gerne nach Verfügbarkeit ausleihen.

Im Einzelnen sind es:
- Beamer
- Leinwand
- Flipchart
- Kamera
- Lautsprecheranlage
- Tascam Aufnahmegerät
- Noten
- Schlaginstrumente (Drumset, Glockenspiel, Pauken, Konzerttrommel)

Ansprechpartner in unserem Musikverband ist Stefan Bohrer.  

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Mit dem Spielmobil verfügt der Kreisjugendring Birkenfeld über einen mit zahlreichen Spielgeräten und –materialien ausgestatteten geschlossenen Pkw-Anhänger.

Das Ausleihen des Spielmobils (Anhänger und Geräte) ist uns als Mitgliedsverband des KJR und somit auch Euch möglich. Für die Ausleihe des Spielmobils wird eine Kaution in Höhe von 50 € (pro Ausleihe) sowie eine Ausleihgebühr in Höhe von 20 € (pro Einsatztag) erhoben. Die Kaution sowie die Ausleihgebühren sind bei Übernahme des Anhängers in bar zu entrichten.

Die Reservierung und Buchung des Anhängers erfolgt über das Formular auf der Internetseite. Der KJR wird sich dann mit Euch in Verbindung setzen und Euch mitteilen, ob eine Ausleihe zum angefragten Zeitpunkt möglich ist.

Der Anhänger muss in der Regel bei folgender Adresse abgeholt und wieder zurückgebracht werden: Jugendreferat des Kirchenkreises Obere Nahe, Vollmersbachstr. 24a, 55743 Idar-Oberstein

Weitere Informationen unter  https://www.kreisjugendring-birkenfeld.de.

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Klangzelt der Landesmusikjugend

Kinder und Jugendliche erfahren/erleben die Entstehung und Wirkweise von Klängen und Tönen durch Bespielen der „akustischen Phänomene“. Durch die Bereitstellung/Ausleihe der „Instrumente“ auf Veranstaltungen der LMJ/KMJ/MV können Kinder und Jugendliche spielerisch in die Welt der Klangentstehung herangeführt werden. 

Das “Klangzelt” kann sowohl von Kreismusikverbänden und Musikvereinen, aber auch von anderen Vereinen, Organisationen oder Institutionen komplett in einem Anhänger bei der Landesmusikjugend ausgeliehen werden (Standort: 54338 Schweich). Die Instrumente sind daher bequem zu transportieren und leicht aufzubauen. Die Einsatzmöglichkeiten gehen vom reinen “Ausprobieren” lassen, bis hin zum Einsatz in Workshops & Erarbeitung einer “Klangcollage” mit Präsentation. 

Weitere Informationen unter www.lmj-rlp.de.


Digitalisierung im Verein

Neues Impulspapier für das Ehrenamt erschienen:
Wie können Musikvereine und Chöre passende Nachfolger*innen für freiwerdende
Vorstandsämter finden und wie gelingt eine reibungslose Übergabe? Mit dem
Papier „Nachwuchs für das Ehrenamt in Musikvereinen und Chören: 12 Impulse
für die analoge und digitale Arbeit“ fasst die Bundesakademie für musikalische Jugendbildung Trossingen ihre Vorschläge füreine strategische Nachwuchsgewinnung und -sicherung zusammen. Projektpartner ist die Bundesvereinigung Deutscher Orchesterverbände (BDO).

> Download Impulspapier


Jugend-Engagement-Wettbewerb
Ministerpräsidentin Malu Dreyer lädt ein zum Jugend-Engagement-Wettbewerb
RLP 2018 „Sich einmischen – was bewegen“. Mitmachen können alle Jugendliche
aus Rheinland-Pfalz bis zu 25 Jahren; Anmeldeschluss: 31.10.2018

> Download Flyer

Landesjugendversammlung der Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz

Liebe Kreismusikjugenden, liebe Jugendleiter_innen und Jugendbeauftragte der Kreismusikverbände,

im Namen der Landesjugendleiterin Karin Wänke darf ich Euch heute herzlich zur diesjährigen Landesjugendversammlung der Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz und zum Landeskongress der LMJ & des LMV  am 10.-11. März 2018 in die Sparkassenakademie in Budenheim einladen.

Bitte meldet euch, sowohl für die Landesjugendversammlung, als auch für den Landeskongress und die damit verbundenen Workshops bis zum 15. Februar 2018 verbindlich an. Ihr seid weiterhin herzlich eingeladen auch am Sonntag an der Landesversammlung des LMV mit Neuwahlen teilzunehmen. 

Solltet ihr noch Fragen haben, dürft ihr Euch gerne bei mir melden. 

Mit musikalischen Grüßen 
Erik Meisberger 
Jugendbildungsreferent 

Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz 
Im Handwerkerhof 1 
54338 Schweich-Issel

Mobil: 0160-91095196 
Telefon: 06502-9360158 
Fax: 06502-9360159 
Mail: geschaeftsstelle@lmj-rlp.de 
URL: www.lmj-rlp.de

> Download Einladung



Basisseminar „Orchesterklangschulung“
KLANGVIELFALT ALS GRUNDLAGE EINER MUSIKALISCH-KüNSTLERISCHEN KOMMUNIKATION am 19./20.09.2015 in MORBACH-WEIPERATH

Das Basisseminar „Orchesterklangschulung“ vermittelt den Seminarteilnehmern in einer intensiven, kompakten Form nachhaltige Schulungsmöglichkeiten für eine schöne und damit wirkungsvolle Klang- und Spielkultur ihrer Amateurblasorchester.

Ein direkter Übertrag in die eigene Orchesterpraxis ist sofort möglich. Das Seminar wird zertifiziert.

> Seminarbeschreibung
> Information Deutsche Dirigenten Akademie
> Dozent Prof. Peter Vierneisel

Satzung KMV
Neufassung der Satzung des KMV nach der JHV vom 09.03.2015

> Download Satzung (pdf)


Bundesfreiwilligendienst

Liebe Musikerinnen und Musiker,
liebe Teilnehmer/innen der Jahreshauptversammlung,

Der Kreismusikverband überlegt zur Zeit, für die Musikvereine einen Freiwilligen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes einzustellen.

Der Freiwillige erhält ein kleines Taschengeld, ist sozial- und haftpflichtversichert. Geplante Dauer: 6 Monate. Denkbar sind aber auch grundsätzlich auch 12 oder 18 Monate. Die Arbeitszeiten betragen für unter 26-jährige 40 Std./Woche. 27-jährige und ältere Freiwillige können auch Teilzeit arbeiten.

PC-Kenntnisse wären gut, da es sich bei den anfallenden Arbeiten überwiegend um die elektronische Archivierung von Noten und Instrumente sowie die Archivierung von Fotos handelt. Aber natürlich fallen auch vorbereitenden Arbeiten im Vorfeld zu Konzerten (Schriftverkehr, Werbung) usw. an. Freiwillige mit entsprechender Erfahrung und fachlichen Kenntnissen könnten natürlich z. B. auch Jugendwerbung in Schulen machen oder beim Aufbau einer Blockflötengruppe usw. helfen.

Kennen Sie jemanden, der sich engagieren möchte? Das kann der Jugendliche sein, der auf einen Studienplatz wartet oder Teilzeitbeschäftige, Arbeitssuchende, Hausfrauen, Rentner usw. Wichtig ist, dass Ihr ihn gut kennt und er oder sie zuverlässig ist. PC-Kenntnisse sind wichtig. Ansonsten wäre natürlich auch ein Bezug zur Musik sehr gut.

Sprechen Sie bitte mit Ihren Vorstandsmitgliedern und Ihren Musikerinnen/Musikern über dieses Thema. Sagen Sie mir bitte bis spätestens 05.04. Bescheid, falls es in Ihrem Verein jemanden gibt, der daran Interesse hätte.

Ich freue mich auf Ihre Rückmeldungen.
Vielen Dank vorab.

Gruß
Sabine Moser
(Kreismusikverband Birkenfeld)

> Information BFD
> Was ist der Bundesfreiwillendienst?

Die Kreismusikjugend informiert...
Mach doch einfach mal mit und lerne neue Leute kennen!

> Download Flyer

Sparkassen-Versicherung
PowerPoint Präsentation über Rahmenverträge der BDMV & DHV:

>> Download

Bericht nmz - Täter in Frack und gar nicht weißer Weste
Warum das Fotokopieren von Noten kein Kavaliersdelikt ist · Von Thomas Tietze

>> Download

Jugend- und Ausbildungsorchester MV "Bleib Treu"

Zwanzig Kinder und Jugendliche, im Alter von 7 bis 27 Jahren haben sich gefunden, um das Jugend- und Ausbildungsorchester, welches im Februar 2008 von den Jungmusikern des Musikvereins „Bleib Treu“ Berglangenbach gegründet wurde, spielfähig zu machen...

>> Info

Engagement- und Kompetenznachweis Ehrenamt in Rheinland-Pfalz
Am 19. April 2007 wurde im Rahmen einer Pressekonferenz in der Staatskanzlei der „Engagement- und Kompetenznachweis Ehrenamt Rheinland-Pfalz“ vorgestellt. Der Nachweis wurde von der Landesregierung gemeinsam mit Trägern ehrenamtlichen Engagements im Land – u.a. auch dem Landesjugendring – entwickelt. Martin Gönnheimer, Vorsitzender des Landesjugendringes wies darauf hin: „Wir stellen unseren engagierten Jugendlichen schon länger einen Nachweis aus. Aber durch die Unterschrift des Ministerpräsidenten bekommt so ein Nachweis ein ganz anderes Gewicht.“

Der Engagement- und Kompetenznachweis dient zur Dokumentation und Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements. Darüber hinaus führt der Nachweis dort detailliert auf. Besonders junge Menschen haben auf diese Weise die Möglichkeit, ihre dokumentierten Kompetenzen bei ihrer Bewerbung um einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz als Pluspunkt einzusetzen. Vor allem aber ist der Nachweis Ausdruck des Danks und der Anerkennung ehrenamtlichen und bürgerschaftlichen Engagements. Die Ausstellung des Nachweises kann formlos von der ehrenamtlich tätigen Person, von der Einrichtung, in der die Leistung erbracht wird sowie dem Landkreis, der Stadt oder Gemeinde, in der die Person ehrenamtlich tätig ist, beantragt werden.

Weitere Informationen gibt es bei der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, Leitstelle Bürgergesellschaft und Ehrenamt oder unter www.wir-tun-was.de oder auch in der Geschäfststelle des LJR.

Arbeitshilfe zur Hygiene bei Kinder- und Jugendfreizeiten
Pünktlich zur Freizeitensaison hat der BDKJ Landesverband Oldenburg eine Arbeitshilfe zur Hygiene bei Kinder- und Jugendfreizeiten veröffentlicht. "Von Zeltplätzen, Frikadellen und unliebsamen Gästen!" soll Lagerleitungen und Küchenteams Hilfestellungen zur Logistik und Arbeitsabläufen in der Lagerküche geben.

Die Broschüre enthält Checklisten, Hintergrundinformationen und konkrete Tipps für den Umgang mit Trinkwasser, Lebensmitteln und auch Abfall sowie generelle Hinweise zur Hygiene. Im Anhang findet sich Nützliches wie z. B. Informationen für Erziehungsberechtigte, Einverständniserklärungen und einiges mehr.

Die Publikation kann für EUR 2,50 bestellt oder downgeloadet werden auf der Website des BDKJ Oldenburg (www.bdkj-vechta.de)

Musikunterricht im Fach Schlagzeug
Die Kreismusikschule bietet, durch Einstellung eines Schlagzeuglehrers, Unterricht im Fach Schlagzeug im gesamten Kreisgebiet an.

Herr Freimut Stoll aus Idar-Oberstein spielt seit seinem 11. Lebensjahr Schlagzeug und hat Erfahrungen im Blasorchester, als Tanzmusiker bis hin zur Bataillonsmusikkapelle der Bundeswehr sammeln können.

Soweit sein Zeitplan es gestattet, wird er die Schüler wohnortnah unterrichten. Für weitere Informationen steht Ihnen gerne die Geschäftsstelle zur Verfügung.

>> Weitere Informationen und Kontakt

Sponsoring
Unterlagen über Sponsoring können bei der Kreismusikjugend angefordert werden.

Download Anträge
Anträge für Probewochenende, Freizeitaktivitäten etc. können sich auf der Homepage der Landesmusikjugend unter www.lmj-rlp.de, downgeladen werden. Zu weiteren Beantwortung von Fragen stehen die Mitglieder der Kreismusikjugend zur Verfügung.